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Barrierefreie WordPress-Website: was Pflicht ist und wie Sie es umsetzen

Eine barrierefreie Website lässt sich auch mit Seh-, Hör-, Bewegungs- oder kognitiven Einschränkungen finden, lesen und bedienen; den Maßstab dafür setzen die WCAG 2.2 des W3C mit den Grundsätzen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Gesetzlich verpflichtet sind seit dem 28. Juni 2025 nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vor allem Unternehmen, über deren Website Verbraucher Verträge schließen, etwa per Online-Shop oder Terminbuchung, ausgenommen Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen; in WordPress setzen Sie es mit einem geprüften Theme, sauberen Inhalten und einer Prüfung von Hand um.

Michael Mand, Webdesign mit WordPress Veröffentlicht am 24. März 2026 · aktualisiert am 2. November 2026 · 10 Min. Lesezeit

Was bedeutet eine barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website können auch Menschen mit Seh-, Hör-, Bewegungs- oder kognitiven Einschränkungen finden, lesen und bedienen, ohne dafür fremde Hilfe zu brauchen. So steht es auch im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Barrierefrei ist, was für Menschen mit Behinderungen „in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“ ist (§ 3 Abs. 1 BFSG).

Was das für eine Website heißt, beschreiben die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C, des Gremiums, das die Standards des Webs entwickelt. Die aktuelle Fassung WCAG 2.2 erschien am 5. Oktober 2023 und ordnet alle Anforderungen vier Grundsätzen zu:

  • Wahrnehmbar: Inhalte lassen sich über mehr als einen Sinn erfassen, etwa ein Bild über einen Alternativtext, den ein Screenreader vorliest, also ein Vorleseprogramm für blinde Menschen.
  • Bedienbar: Menü, Knöpfe und Formulare funktionieren auch ohne Maus, nur mit der Tastatur.
  • Verständlich: Texte, Beschriftungen und Fehlermeldungen sind klar, die Website verhält sich vorhersehbar.
  • Robust: Der Code ist so sauber, dass Browser und Hilfsprogramme ihn zuverlässig auslesen.

Jede einzelne Anforderung hat eine Stufe: A, AA oder AAA. Die Verordnung zum BFSG (BFSGV) verlangt für Websites dieselben vier Grundsätze (§ 12 BFSGV). Davon haben alle Besucher etwas, etwa wer am Handy in der Sonne liest.

Wer muss seine Website nach dem BFSG barrierefrei machen?

Verpflichtet sind seit dem 28. Juni 2025 Unternehmen, die Verbrauchern über ihre Website Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten, sofern sie keine Kleinstunternehmen sind. Dieser Abschnitt ist ein Überblick, keine Rechtsberatung. Ob das Gesetz für Ihr Unternehmen gilt, klären Sie im Zweifel mit einer Anwältin oder einem Anwalt, Ihrer Kammer oder Ihrem Verband.

  • Was erfasst ist: Gemeint sind Angebote über Websites und Apps, die elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers „im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags“ erbracht werden (§ 1 Abs. 3 und § 2 Nr. 26 BFSG). Dazu gehören Online-Shops. Die Leitlinien des Bundesarbeitsministeriums nennen außerdem einen Friseurbetrieb mit mehr als zehn Beschäftigten und mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz, also kein Kleinstunternehmen, bei dem Kunden auf der Website Termine buchen und Pflegeprodukte kaufen: Beides zählt zum elektronischen Geschäftsverkehr, und die gesamte Website einschließlich Bestellabschluss ist barrierefrei zu gestalten.
  • Wer ausgenommen ist: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, also Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 2 Nr. 17 und § 3 Abs. 3 BFSG). Dafür müssen zwei Bedingungen zusammenkommen: weniger als zehn Beschäftigte und zugleich höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Millionen Euro Jahresbilanzsumme. Bei den beiden Geldwerten genügt es, wenn einer die Grenze nicht überschreitet. Wer zehn oder mehr Menschen beschäftigt, ist dagegen kein Kleinstunternehmen, auch bei nur 1 Million Euro Umsatz; so steht es auch als Beispiel in den Leitlinien des Bundesarbeitsministeriums.
  • Reine Informationswebsites: Eine Website, die Ihr Unternehmen nur vorstellt und über die kein Vertrag zustande kommt, nennt das Gesetz nicht. Wo die Grenze liegt, etwa bei einem Anfrageformular, auf das später ein Angebot folgt, regelt es nicht ausdrücklich. Stufen Sie Ihre Website deshalb nicht auf eigene Faust als „nicht betroffen“ ein.
  • Ausgenommene Inhalte: unter anderem aufgezeichnete Videos und Dateien aus Büroprogrammen, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, und Inhalte Dritter, die Sie weder finanzieren, entwickeln noch kontrollieren (§ 1 Abs. 4 BFSG).

Die Einhaltung überwacht die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Sachsen-Anhalt. Für eine erfasste Dienstleistung, die die Anforderungen nicht erfüllt, sieht das Gesetz eine Geldbuße bis zu 100.000 Euro vor (§ 37 BFSG). Einen Überblick über alle Pflichtthemen einer Firmenwebsite, von Impressum und Datenschutz bis zum Cookie-Banner, gibt Kapitel 8.

Woran erkennen Sie ein barrierefreies WordPress-Theme?

Ein guter Ausgangspunkt ist das Merkmal „Accessibility Ready“ im Theme-Verzeichnis von wordpress.org. Im deutschen Admin finden Sie es unter Design → Themes → Theme hinzufügen → „Nach Funktionen filtern“ als „Für Barrierefreiheit geeignet“. Das Theme, also die Gestaltungsvorlage Ihrer Website, hat dafür eine Prüfung des WordPress-Teams bestanden, die unter anderem verlangt:

  • einen Sprunglink zum Hauptinhalt und vollständige Bedienung mit der Tastatur,
  • eine sichtbare Markierung des gerade gewählten Elements,
  • beschriftete Formularfelder und ausreichenden Farbkontrast,
  • Zoomen, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden.

Mehr leistet das Merkmal nicht. Laut WordPress-Handbuch erfüllt ein solches Theme die Mindeststandards des Prüfteams; die WCAG lassen sich auf ein Theme allein nicht anwenden, weil sie Inhalte messen. Ob Ihre fertige Website barrierefrei ist, entscheiden Texte, Bilder, Farben und Plugins, also die Erweiterungen. Jeder Seitenbaukasten und jedes Formular- oder Cookie-Plugin bringt eigenen Code mit. Testen Sie deshalb jedes Plugin mit der Tastatur, bevor Sie es einsetzen. Wie Sie ein Theme insgesamt auswählen, steht in Kapitel 4.

Worauf achten Sie bei Texten und Bildern?

Bei den Inhalten kommt es auf eine saubere Gliederung, Alternativtexte, aussagekräftige Links und genug Kontrast an. Das pflegen Sie selbst im Block-Editor, so heißt der Editor zum Schreiben von Seiten und Beiträgen im WordPress-Admin; „Gutenberg“ ist der Name des Projekts, in dem er entwickelt wird:

  • Überschriften: genau eine H1 je Seite, darunter H2 und H3 in logischer Reihenfolge. Wählen Sie die Stufe nach dem Inhalt, nicht nach der Schriftgröße. Die Dokumentenübersicht im Block-Editor zeigt Ihnen die Gliederung der Seite.
  • Alternativtext: Beim Bild-Block steht in der Seitenleiste das Feld „Alternativtext“. Beschreiben Sie dort, was das Bild für den Inhalt aussagt, etwa „Frisch verlegtes Eichenparkett im Wohnzimmer“, nicht „Bild1.jpg“. Rein schmückende Bilder bekommen keinen Text; WordPress weist darauf selbst mit „Leer lassen, wenn es dekorativ ist.“ hin.
  • Linktexte: Der Text sagt, wohin der Link führt, etwa „Preise für Badsanierung“, nicht „hier klicken“.
  • Kontrast: Normaler Text braucht nach WCAG auf Stufe AA ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1 zum Hintergrund, große Schrift mindestens 3 zu 1. Prüfen Sie besonders hellgraue Schrift und Text auf Fotos, etwa mit dem Contrast Checker von WebAIM. Pflichtfelder und Fehler kennzeichnen Sie nicht allein durch Farbe.
  • Videos und Sprache: Videos mit Sprache bekommen Untertitel. Unter Einstellungen → Allgemein steht die „Website-Sprache“ auf Deutsch, damit Screenreader richtig aussprechen.

Die Grundlagen zu Überschriften und Bildern stehen auch in Kapitel 7.

Wie machen Sie Formulare und die Bedienung per Tastatur barrierefrei?

Formulare brauchen sichtbare Beschriftungen und Fehlermeldungen in Worten, und alles auf der Website muss sich mit der Tastatur erreichen und bedienen lassen. Beides hängt von Theme und Formular-Plugin ab, deshalb prüfen Sie es an Ihrer fertigen Website:

  • Beschriftung und Fehler: „E-Mail-Adresse“ steht sichtbar über dem Feld, nicht nur als grauer Platzhalter, der beim Tippen verschwindet. Fehler stehen in Worten da, nicht nur als roter Rahmen.
  • Spamschutz ohne Bilderrätsel: Ein CAPTCHA, also ein Rätsel mit verzerrten Buchstaben oder Bildern, ist für Menschen mit Sehbehinderung eine Hürde. Die WCAG verlangen dafür mindestens eine zweite Form, etwa zum Hören. Einfacher ist ein Spamschutz ganz ohne Rätsel.
  • Tabulator-Taste: Mit Tab springen Sie von Element zu Element, mit Umschalt und Tab zurück, mit Enter lösen Sie aus. So muss alles erreichbar sein, auch Untermenüs, der Menüknopf auf dem Handy und das Cookie-Banner. Aus einem Popup kommen Sie mit der Tastatur auch wieder heraus.
  • Sichtbarer Fokus: Man sieht jederzeit, wo man gerade ist, etwa an einem Rahmen um den Link. WCAG 2.2 verlangt außerdem, dass das gewählte Element nicht vollständig von einer festen Kopfzeile oder einem Banner verdeckt wird.

Machen Overlay-Plugins Ihre Website barrierefrei?

Nein. Overlay-Plugins legen ein Symbol mit Einstellungen wie Schriftgröße, Kontrast oder Vorlesen über die Website, und manche Anbieter werben damit, die Website so automatisch gesetzeskonform zu machen. Die Überwachungsstellen des Bundes und der Länder für die Barrierefreiheit von Informationstechnik halten in einer gemeinsamen Einschätzung (Stand März 2025) fest, dass solche Werkzeuge einen Webauftritt mit Barrieren derzeit nicht vollständig barrierefrei machen können und die Nutzung mit Hilfsprogrammen wie Screenreadern sogar verschlechtern können. Die Einschätzung ist für öffentliche Stellen geschrieben, die technischen Gründe gelten nach unserer Einschätzung aber für jede Website.

In den USA hat die Handelsbehörde FTC einem Anbieter eines solchen Werkzeugs im April 2025 untersagt, ohne Belege zu behaupten, sein automatisches Produkt mache jede Website WCAG-konform, und er musste 1 Million US-Dollar zahlen. Stecken Sie das Geld deshalb lieber in Theme, Inhalte und Prüfung.

Wie prüfen Sie die Barrierefreiheit Ihrer WordPress-Website?

Prüfen Sie in vier Schritten: mit zwei automatischen Werkzeugen, mit der Tastatur und mit vergrößerter Ansicht. Automatische Tests finden nur einen Teil der Probleme; die Überwachungsstellen weisen darauf hin, dass sich nur ein kleiner Teil der Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 automatisch prüfen lässt.

  1. WAVE: Das Prüfwerkzeug von WebAIM, als Website und als Erweiterung für Chrome, Firefox und Edge, markiert auf der Seite Fehler wie fehlende Alternativtexte oder zu schwachen Kontrast. Ob eine Seite barrierefrei ist, kann laut WebAIM nur ein Mensch beurteilen.
  2. Lighthouse: In Chrome steckt Lighthouse in den Entwicklerwerkzeugen (Taste F12). Der Bereich Barrierefreiheit gibt eine Punktzahl aus; Punkte zur Prüfung von Hand gehen nicht in sie ein. Auch 100 Punkte heißen deshalb nicht, dass die Seite barrierefrei ist.
  3. Tastatur: Maus beiseitelegen und nur mit Tab, Enter und Leertaste durch Menü, Unterseiten, Formular und Cookie-Banner gehen. Erreichen Sie alles, und sehen Sie immer, wo Sie sind?
  4. Vergrößern: Zoomen Sie mit Strg und Plus auf 200 Prozent. Nach WCAG muss sich Text bis 200 Prozent vergrößern lassen, ohne dass Inhalte oder Funktionen verloren gehen.

Prüfen Sie jede Art von Seite, nicht nur die Startseite: eine Leistungsseite, das Kontaktformular und bei einem Shop den Weg bis zur Bezahlung. Fällt Ihr Unternehmen unter das BFSG, empfehlen wir zusätzlich eine Prüfung durch Fachleute für Barrierefreiheit. Nehmen Sie den Test in die Prüfliste vor dem Livegang auf, also bevor die Website öffentlich startet (Kapitel 10), und wiederholen Sie ihn nach größeren Änderungen, denn die Anforderungen gelten, solange Sie die Dienstleistung anbieten (§ 14 Abs. 3 BFSG). Steht ein Neuaufbau an, planen Sie die Barrierefreiheit gleich mit ein (WordPress-Relaunch).

Was gehört in eine Barrierefreiheitserklärung?

Wer unter das BFSG fällt, muss beschreiben, wie seine Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, und das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen „oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise“ veröffentlichen (Anlage 3 BFSG). Das Gesetz spricht von Informationen nach Anlage 3, wir nennen diese Seite hier Barrierefreiheitserklärung. Hinein gehören laut Anlage 3 mindestens, soweit sie auf Ihre Dienstleistung zutreffen:

  • eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in barrierefreiem Format,
  • die Erklärungen, die man braucht, um den Ablauf der Dienstleistung zu verstehen,
  • eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die Anforderungen der Verordnung zum BFSG erfüllt,
  • die zuständige Marktüberwachungsbehörde (derzeit die MLBF, siehe oben).

In WordPress legen Sie dafür unter Seiten → Seite hinzufügen eine eigene Seite an und verlinken sie in der Fußzeile neben Impressum und Datenschutz, damit sie von jeder Seite aus erreichbar ist. Die Angaben müssen selbst barrierefrei zugänglich sein (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG), und Sie bewahren sie auf, solange Sie die Dienstleistung anbieten (§ 14 Abs. 2 BFSG); die Seite bleibt dafür online. Ohne Pflicht ist sie freiwillig, zeigt Besuchern aber, worauf Sie achten und wie man Ihnen Barrieren melden kann. Welche Angaben für Ihr Unternehmen nötig sind, klären Sie im Zweifel mit einer Anwältin oder einem Anwalt, Ihrer Kammer oder Ihrem Verband.

Wenn Sie Ihre Website lieber machen lassen: Wir bauen Ihre WordPress-Website zum Festpreis, als One-Pager ab 990 € oder mit Unterseiten ab 2.900 €, jeweils zzgl. MwSt.; mehr unter WordPress-Website erstellen lassen.

Zum Abhaken

Checkliste: barrierefreie WordPress-Website

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Häufige Fragen dazu

Muss meine Website barrierefrei sein?

Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) seit dem 28. Juni 2025 dann, wenn Ihr Unternehmen Verbrauchern über die Website Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet, also etwa einen Online-Shop oder eine Terminbuchung, und kein Kleinstunternehmen ist. Kleinstunternehmen sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Das ist ein Überblick, keine Rechtsberatung; im Zweifel klären Sie es mit einer Anwältin oder einem Anwalt, Ihrer Kammer oder Ihrem Verband.

Gilt das BFSG auch für eine Website ohne Shop?

Eine Website, die ein Unternehmen nur vorstellt und über die kein Vertrag mit Verbrauchern zustande kommt, nennt das BFSG nicht. Können Kunden dagegen online Termine buchen, zählt das nach den Leitlinien des Bundesarbeitsministeriums zum elektronischen Geschäftsverkehr; verpflichtet ist das Unternehmen dann, wenn es kein Kleinstunternehmen ist, also zehn oder mehr Menschen beschäftigt oder sowohl beim Jahresumsatz als auch bei der Jahresbilanzsumme über 2 Millionen Euro liegt. Wo genau die Grenze liegt, etwa bei Anfrageformularen, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich; lassen Sie das im Zweifel von einer Anwältin oder einem Anwalt, Ihrer Kammer oder Ihrem Verband prüfen.

Ist WordPress barrierefrei?

WordPress selbst ist auf Barrierefreiheit ausgelegt: Für den Code von WordPress gilt laut den WordPress-Programmierrichtlinien die Erwartung, WCAG 2.2 auf Stufe AA zu erfüllen. Ob Ihre Website barrierefrei ist, hängt aber vom Theme, von den Plugins und von Ihren Inhalten ab. Ein Theme mit dem Merkmal „Accessibility Ready“ ist ein guter Ausgangspunkt, ersetzt aber nicht die Prüfung der fertigen Website.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin mit Symbol am Bildschirmrand?

Nein. Solche Overlay-Plugins können eine Website mit Barrieren laut einer gemeinsamen Einschätzung der Überwachungsstellen des Bundes und der Länder (Stand März 2025) nicht vollständig barrierefrei machen und die Nutzung mit Screenreadern sogar verschlechtern. Die Mängel müssen in Theme, Inhalten und Formularen selbst behoben werden.

Wie teste ich meine WordPress-Website selbst auf Barrierefreiheit?

Mit den Prüfwerkzeugen WAVE und Lighthouse finden Sie Fehler wie fehlende Alternativtexte oder schwachen Kontrast. Danach bedienen Sie die Website ohne Maus nur mit Tab, Enter und Leertaste und vergrößern sie auf 200 Prozent. Automatische Werkzeuge finden nur einen Teil der Probleme; fällt Ihr Unternehmen unter das BFSG, lohnt zusätzlich eine Prüfung durch Fachleute.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Mit Barrierefreiheitserklärung ist eine Seite gemeint, auf der ein Anbieter beschreibt, wie seine Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt; das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) selbst spricht von Informationen nach Anlage 3. Wer unter das BFSG fällt, muss darin, soweit zutreffend, mindestens die Dienstleistung allgemein beschreiben, ihren Ablauf erklären, darlegen, wie sie die Anforderungen erfüllt, und die zuständige Marktüberwachungsbehörde nennen, in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise, etwa als eigene Seite in der Fußzeile. Das ist ein Überblick, keine Rechtsberatung; im Zweifel klären Sie es mit einer Anwältin oder einem Anwalt, Ihrer Kammer oder Ihrem Verband.

Belege Quellen anzeigen (21)
  1. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), § 1 Anwendungsbereich (Abs. 3 Dienstleistungen, Abs. 4 Ausnahmen)
  2. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), § 2 Begriffsbestimmungen (Nr. 17 Kleinstunternehmen, Nr. 26 elektronischer Geschäftsverkehr)
  3. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), § 3 Barrierefreiheitsanforderungen
  4. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), § 14 Pflichten des Dienstleistungserbringers
  5. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), § 37 Bußgeldvorschriften
  6. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Anlage 3 (Informationen über Dienstleistungen)
  7. Verordnung zum BFSG (BFSGV), § 12 Allgemeine Anforderungen an Dienstleistungen
  8. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (PDF, über die Bundesfachstelle Barrierefreiheit)
  9. Bayerische Gewerbeaufsicht: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, zuständige Marktüberwachungsstelle MLBF
  10. W3C Web Accessibility Initiative: WCAG 2 Overview (WCAG 2.2, vier Grundsätze, Stufen A, AA, AAA)
  11. W3C: How to Meet WCAG 2.2 (Kurzreferenz der Erfolgskriterien)
  12. W3C: Understanding Success Criterion 1.4.3 Contrast (Minimum)
  13. W3C: What’s New in WCAG 2.2 (u. a. 2.4.11 Focus Not Obscured)
  14. WordPress Theme Handbook: Accessibility Ready (Mindeststandards des Prüfteams)
  15. WordPress Accessibility Team: Theme accessibility guidelines (Anforderungen für Accessibility Ready)
  16. WordPress Coding Standards: Accessibility (WCAG 2.2 Stufe AA)
  17. Überwachungsstellen des Bundes und der Länder (BFIT-Bund): Gemeinsame Einschätzung zur Verwendung von Overlay-Tools, Stand März 2025
  18. Federal Trade Commission: Pressemitteilung zur endgültigen Anordnung gegen einen Anbieter eines automatischen Barrierefreiheits-Werkzeugs (22.04.2025)
  19. WebAIM: WAVE Help
  20. WebAIM: Contrast Checker
  21. Chrome for Developers: Lighthouse accessibility score

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